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Rentenberatung bAV

By 23. September 2011Allgemein

In Ihrem Unternehmen soll das betriebliche Versorgungssystem neu eingeführt, umstrukturiert oder saniert werden?

Oder – Sie haben Fragen bspw. zum Versorgungsausgleich, zur Übertragung beim Neueintritt eines Mitarbeiters oder der Anspruchsbegrenzung bzw. dem Vervielfältiger bei Beschäftigungsende eines Mitarbeiters?

Als gerichtlich zugelassener Rentenberater für betriebliche Altersversorgung bin ich unabhängiger Vertreter der Interessen meiner Mandanten und bin zur Besorgung von Rechtsdienstleistungen bAV aufgrund meiner besonderen Sachkunde berechtigt (gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 RDG).

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