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Was heißt Entgeltabrechnung?

Die Entgeltabrechnung (auch Gehaltsabrechnung oder Lohnabrechnung) beinhaltet Informationen zur Zusammensetzung des Entgelts von Arbeitnehmern. Diese Abrechnung dient als Nachweis für die Mitarbeiter eines Unternehmens und dokumentiert die Bezüge und Abzüge innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Die Entgeltabrechnung berücksichtigt dabei unter anderem Zuschläge, Vergünstigungen, Vorschüsse und Abschlagszahlungen in Verbindung mit den jeweiligen Steuerklassen. Darüber hinaus fließen auch gesetzliche Abzüge (Steuer und Beiträge der Sozialversicherung) in die Entgeltabrechnung mit ein.

Laut §108 der Gewerbeordnung ist jeder Arbeitgeber in Deutschland dazu verpflichtet eine Entgeltabrechnung zu erstellen. Die Lohnabrechnung muss laut Gesetzgeber in Textform oder in Form eines Ausdrucks eines elektronischen Dokuments vorliegen.

Welche Unterlagen werden für die Entgeltabrechnung benötigt?

Wir beraten Sie welche Unterlagen Sie von Ihren (neuen) Mitarbeiter benötigen wie Personalstammblatt, Sozialversicherungsausweis, Lohnsteuerkarte oder Bestätigung von der Krankenkasse.

 

Fortwährende Rechtsprechungen und Vorschriften führen zu einer hohen Komplexität der Entgeltabrechnung. Die dadurch resultierenden Kosten dürfen nicht unterschätzt werden. Es können hohe Kosten für Fort-  und Weiterbildungen anfallen. Qualifizierte Auslagerung trägt wesentlich zur Kostensenkung für Administration und Verwaltung bei. Wir unterstützen Sie dabei mit folgenden Leistungen:

*Hinweis: Unsere Dienstleistungen im Bereich der Entgeltabrechnung / Lohnbuchhaltung umfassen ausschließlich die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen gemäß § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Monatliche Lohnabrechnungen:

  • Führung von Lohn- und Gehaltskonten
  • Erstellung von Abrechnungen von einzelnen Arbeitnehmern
  • Ausfertigung der monatlichen Verdienstnachweise i.S.d. §108 GewO inkl.
  • Erstellung der jeweiligen Zahlungsträger (Überweisungen, Datenträgeraustausch)
  • Aufbewahrung der Auswertungsunterlagen
  • Erstellung einer Buchungsliste
  • Übergabe an die Finanzbuchhaltung

Lohnsteuer:

  • Erstellung der Lohnsteueranmeldung
  • Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs
  • Erstellung der jeweiligen Zahlungsträger (Überweisungen, Einzugsermächtigung oder Datenträgeraustausch)

Sozialversicherung:

  • Meldung zur Sozialversicherung
  • Erstellung und Übermittlung der monatlichen Beitragsnachweise
  • Erstellung und Übermittlung der Jahresmeldungen
  • Erstellung der jeweiligen Zahlungsträger (Überweisungen, Einzugsermächtigung oder Datenträgeraustausch)

Sonderabrechnungen:

  • Lohnpfändungen
  • Verbraucherinsolvenz
  • Altersteilzeit
  • Störfallabrechnungen
  • Vorwegabrechnungen
  • Vorschussabrechnungen
  • Nachberechnungen / Korrekturberechnungen

Mit unserem Wissen können wir Sie und Ihr Unternehmen rund um das Thema Entgeltabrechnung beraten. Wir übernehmen gerne die Aufgabe Sie bei der der Gehalt- und Lohnbuchhaltung zu unterstützen, damit Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen von einer effizienten und gesetzlich fundierten Entgeltabrechnung profitieren.

Sehr gerne besprechen wir mit Ihnen die verschiedenen Varianten einer gemeinsamen Zusammenarbeit und unterbreiten Ihnen ein Festpreisangebot für die Dienstleistungskategorie Ihrer Entgeltabrechnung durch uns!

Besuchen Sie auch eines unserer Entgelt Seminare am Anfang des Jahres.  In den Seminaren geben wir Ihnen einen Überblick über aktuelle Änderungen im Bereich Entgeltabrechnung. Im Seminar unterweisen wir sie auch über die wichtigsten Grundlagen für Arbeitsentgelt, Lohn- und Gehaltsabrechnung, sowie Personal.

Wir freuen uns auf ein erstes Gespräch mit Ihnen! Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail!