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Fahrtkostenzuschüsse

By 7. Mai 2012Allgemein

Die Lohnsteuer-Richtlinien 2008 unterscheiden nunmehr 3 Fallgruppen, nach denen eine Pauschalierung mit 15 % Lohnsteuer möglich ist:

  • bei Benutzung eines eigenen Kfz oder öffentl. Verkehrsmittel in Höhe der Entfernungspauschale
  • bei Benutzung anderer Verkehrsmittel in Höhe tatsächlicher Aufwendungen, höchstens bis zum Höchstbetrag von 4.500 EUR (nicht bei Flügen)
  • bei behinderten Arbeitnehmern, die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die tatsächlichen Kosten ansetzen dürfen (Grad der Behinderung mind. 70 % oder mind. 50 % mit Merkzeichen „G“ in vollem Umfang bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen