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Rechtsberatungskanzlei für betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung ist ein wesentlicher Teil der betrieblichen Entgeltgestaltung und somit der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber den eigenen Arbeitnehmern. Gerade in Zeiten von gering werdender, gesetzlichen Rentenleistungen steigt die persönliche Bedeutung einer zusätzlichen Alterssicherung für die Mitarbeiter – neben der gesetzlichen Rente. Dies führt dazu, dass schon bei geringsten Zweifeln eines Arbeitnehmers (Versorgungsempfängers) an der Korrektheit der zugesagten Versorgungsleistung seitens des ehemaligen Arbeitgebers der Weg der rechtlichen Überprüfung gewählt wird, bis hin zum gerichtlichen Verfahren.

Dabei handelt es sich um einen komplexen Sachverhalt. Allein durch die Änderung des Familienrechtes hat sich die Gruppe der Anspruchsberechtigten drastisch erweitert. Die Teilung des Ehezeitanteils an der betrieblichen Versorgung für den ehemaligen Ehepartner führt nicht nur zu mehr Berechtigungen, sondern vor allem zu einem höheren Risiko für den Arbeitgeber. Gerade Mängel an seinem Versorgungsversprechen, egal ob gerechtfertigt oder nicht, können zu langwierigen Prozessen und weiterführenden Haftungsansprüchen führen. Nur durch eine umfassende Betreuung und Beratung können Sie dies verhindern. Unsere Rechtsberatungsagentur unterstützt Sie bei der erfolgreichen und zum jeweiligen Rechtsstand aktuellen rechtssicheren Umsetzung sowie Fortführung Ihrer betrieblichen Altersversorgung.

Die betriebliche Altersversorgung ist ein eines unserer Spezialgebiete, neben und mit der Lohn- & Gehaltsabrechnung! Sie haben bereits einen eigenen Spezialisten für dieses Thema? Ja – dann lohnt sich trotzdem ein Blick von einer objektiven Berater-Position. Wenn nein, haben Sie hier Ihren Partner gefunden!

Wir möchten Sie einladen, sich mit uns über unsere Leistungen zur Beratung in der betrieblichen Altersversorgung persönlich auszutauschen. Bitte zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen!

Qualifikationen zur Beratung für betrieblicher Altersversorgung

Als Rentenberater für betriebliche Altersversorgung bin ich, Torsten Franke, jederzeit der unabhängige Vertreter der Interessen meiner Mandanten. Registriert als Ausübungsberechtigter im Rechtsdienstleistungsregister am Amtsgericht München unter der Registrierungsnummer 371 E – M 1653, bin ich als gerichtlich zugelassene Rentenberater (bAV) zur Besorgung von Rechtsdienstleistungen” aufgrund meiner besonderen Sachkunde” berechtigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz).

Wir beraten Unternehmen bei der Neueinführung, Umstrukturierung und Sanierung ihrer betrieblichen Versorgungssysteme (bAV), genau so auch bei Fragen der laufenden Betreuung bspw. beim Umgang mit dem Versorgungsausgleich oder zu Spezialfragen bspw. bei Eintritt eines neuen Mitarbeiters, dem Mutterschutz, der Elternzeit und dem Austritt eines Mitarbeiters hier bspw. zu Fragen der Vervielfältigung oder der Anspruchsbegrenzung.